LEISTUNGEN

SelbstBestimmt

SelbstBestimmt versteht sich als Dienstleister für Menschen mit Einschränkungen und deren Assistent*innen, der es sich zur Aufgabe macht, Assistenznehmer*innen und persönliche Assistent*innen zueinander zu führen und in ihrem Arbeitsverhältnis zueinander zu unterstützen.
Zu unseren Aufgaben gehört es, Assistenznehmer*innen auf ihrem Weg in ein unabhängiges Leben zu begleiten und dabei anfallende organisatorische und administrative Aufgaben zu übernehmen. Außerdem tragen wir sowohl für das Wohl unserer Kund*innen, als auch das der persönlichen Assistenzkräfte Sorge und legen dabei großen Wert auf eine angenehme Arbeitsatmosphäre und gut funktionierende Teams.

Assistenzangebote

Als Dienstleister für Assistenznehmer*innen richten wir uns an alle Menschen, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind und die persönliche Assistenz in Anspruch nehmen wollen, um ihr Leben autonomer zu gestalten. Für unsere Kund*innen übernehmen wir die Aufgaben des Vertragswesens, Versicherungsschutzes, der Buchhaltung und der Finanzen sowie die Kommunikation mit den Kostenträgern, wenn es um Angelegenheiten bezüglich es Persönlichen oder Trägerübergreifenden Budgets geht. Dazu gehören auch die Antragstellung, Hilfeplan erstellung und die Ermittlung des Assistenzbedarfs.

Zudem unterstützen wir bei der Personalsuche, schreiben die Dienstpläne und stehen beratend bei der Gestaltung der Arbeitsstrukturen zur Seite.

Die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets ermöglicht Assistenznehmer*innen, eine transparente und übersichtliche Kostenübersicht zu erhalten, indem die Geldleistung des jeweiligen Kostenträgers auf das Budgetkonto der Assistenznehmer*innen überwiesen wird. Dieses Assistenzmodell geht mit der Verantwortung für Assistenznehmer*innen einher, selbstständig eine Kostentabelle anzulegen, die durch den Kostenträger zur Verfügung gestellt wird.

Das Modell erfordert Pflichtbewusstsein, Konsequenz und Gewissenhaftigkeit. Wir als Assistenzdienst unterstützen die Assistenznehmer*innen, indem wir im Dreiecksverhältnis als Arbeitgeber für die Assistenzkräfte fungieren, Akquise betreiben, Dienstpläne und Lohnabrechnungen erstellen und das Personal versichern.

Bei dem Trägerübergreifenden Budget, der sogenannten Einzelvereinbarung, werden die Finanzen ausschließlich über den Dienstleister und den Kostenträger gemeinsam geregelt. Assistenznehmer*innen haben keine Berührung mit den finanziellen Abläufen. Außerdem ist die persönliche Assistenz auch in Form des Arbeitgeber*innen modells möglich, wobei der Dienstleister hier die Funktion eines Steuerbüros übernehmen kann. In der Regel laufen jedoch alle administrativen Angelegenheiten über die Assistenznehmer*innen.

Alle oben genannten Aufgabenbereiche sind für die folgenden
Assistenzangebote relevant:

Schulassistenz

Bei der Schulassistenz begleiten Schulassistent*innen die Assistenznehmer*innen zu Schule und unterstützen sie je nach Bedarf während des Unterrichts und in den Pausen.

Studienassistenz

Die Studienassistenz entspricht der Schulassistenz und bezieht sich hierbei statt auf die Schule auf das Studium sowie Praktika.

Wege- und Arbeitsassistenz

Bei der Wege- und Arbeitsassistenz begleiten die persönlichen Assistent*innen die Assistenznehmer*innen auf den Wegen zwischen Arbeit und Zuhause und unterstützen je nach Bedarf während der Arbeit.

Ausbildungsassistenz

Die Ausbildungsassistenz gilt für die persönliche Assistenz während der Ausbildung.

Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege bezeichnet die Übernahme pflegerischer Tätigkeiten durch die Assistenzkräfte im häuslichen Bereich.

Freizeitassistenz

Die Freizeitassistenz gilt für die Begleitung von Assistenzkräften bei der Freizeitgestaltung.

Reiseassistenz

Die Reiseassistenz bezieht sich auf die Unterstützung durch persönliche Assistent*innen während geschäftlicher oder Freizeit-Reisen.

Elternassistenz

Die Elternassistenz besteht aus einem Assistenzangebot für Eltern, die in allen elterlichen Tätigkeiten je nach Bedarf Unterstützung und Entlastung benötigen.

Assistenz nach Bedarf

Bei der Assistenz nach Bedarf (oder Alltagsassistenz) wird je nach Behinderung und Behinderungsgrad ein genauer täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Bedarf ermittelt und dementsprechend Assistenzpersonal zur Verfügung gestellt.

24-Stunden-Assistenz

Die 24-Stunden-Assistenz besteht aus der 24-stündigen Begleitung durch persönliche Assistent*innen. Diese Form der Assistenz wird nur ab Pflegegrad 3 genehmigt und gilt für Menschen, deren Einschränkung keine Aussicht auf Besserung zulässt.

ENTWURF 2

Alle oben genannten Aufgabenbereiche sind für die folgenden
Assistenzangebote relevant:

Teamkoordination

Als Arbeitgeber für Assistenzkräfte übernehmen wir organisatorische und koordinatorische Aufgabenbereiche. Darunter verstehen wir adäquate Personalsuche, -anmeldung und - einarbeitung, die Koordination du Zusammenstellung gut funktionierender Teams, Teambuilding, das Erstellen von Dienstplänen unter Berücksichtigung der Wünsche von Assistenzkräften und Assistenznehmer*innen, die Besetzung bei Personalausfall, die Bearbeitung und Betreuung von Krankheitsfällen und Urlaubsanträgen und verstehen und als Ansprechpartner.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, für die Zufriedenheit unserer Assistent*innen zu sorgen. Die zuverlässige und einfühlsame Beratung und Begleitung bei Anliegen der Assistenzkräfte ist dabei selbstverständlich.

Um ein vertrautes Arbeitsverhältnis zu schaffen, bemühen wir uns um individuell zusammengestellte Teams und teaminterne Vertretungen im Krankheitsfall. Um Flexibilität zu gewährleisten, streben wir an, auch Assistenzkräfte in Springer-Funktionen einzusetzen.

Die Anstellung als persönliche Assistenzkraft ist in Vollzeit, Teilzeit und auf Minijob-Basis möglich. Die Vergütung wird vertraglich geregelt.

Wir sind immer für Sie da!

Egal, ob Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, unser Team ist nur eine Nachricht entfernt.